Die Zeit drängt und der Unmut ist groß: In Niedersachsen dürfen Blumengeschäfte nach geltendem Ladenschlussgesetz an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. In den Nachbar-Bundesländern sind dagegen Öffnungszeiten bis zu sechs Stunden zulässig, informiert der Landesverband Gartenbau Niedersachsen. Nun geht es konkret um den Volkstrauertag und Totensonntag, an dem traditionell die Gedenk- und Adventsausstellungen stattfinden. Das alte Bundesgesetz erlaubte hier Öffnungszeiten von bis zu sechs Stunden. Die niedersächsische Landesregierung hat im neuen Ladenschlussgesetz hierfür keine Ausnahme vorgesehen, so dass niedersächsische Gärtner und Floristen auch an diesen Tagen lediglich drei Stunden öffnen dürfen. Der Landesverband Gartenbau Niedersachsen wandte sich in einem Schreiben an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff, um drohende Wettbewerbsnachteile für die niedersächsischen Gärtner und Floristen noch abzuwenden. Manfred Behre, Präsident des Landesverbandes, fordert eine schnelle Überarbeitung des Gesetzes, damit niedersächsische Gärtner und Floristen zu den gleichen Bedingungen agieren können wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern.
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